Stadt Bad Soden am Taunus

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Bekanntmachungen/ Ausschreibungen

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Sinai I“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 25.08.2010 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Textfestsetzungen und Begründung findet gemäß § 3 Absatz 2 BauGB statt von Donnerstag, 09.09.2010, bis einschließlich Montag, 11.10.2010.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit gegeben, während der allgemeinen Dienststunden von

Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

den Bebauungsplanentwurf in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Bad Soden am Taunus, Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, 2. OG, einzusehen.

Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden. Erläuterungen zu dem Bebauungsplanentwurf sind während der allgemeinen Dienststunden oder nach telefonischer Absprache möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollverfahren) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich:

In der Gemarkung Bad Soden, Flur 8 das Flurstück 141/3 und teilweise die Flurstücke 139, 143 und 144/9, in der Flur 9 das Flurstück 14/3 und das Flurstück 14/4, sowie teilweise in der Flur 15 die Flurstücke 84/33, 84/63 und 122/2.


Bad Soden am Taunus, 26.08.2010

Der Magistrat der Stadt
Bad Soden am Taunus

Norbert Altenkamp
Bürgermeister

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Geltungsbereich (ohne Maßstab)





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