Stadt Bad Soden am Taunus

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Melderecht

Abteilung Bürgerbüro
Paulinenschlößchen,
Kronberger Straße 1
Abteilungsleitung: Ingeborg Coleman
Telefon: 06196/208-820
Telefax: 06196/208-888
email: ingeborg.coleman@stadt-bad-soden.de

Sachbearbeitung:
Telefon: 06196 / 2 08 - 800
Telefax: 06196 / 2 08 - 888
 
An-, Ab- und Ummeldungen:

- Bei einem Wohnungswechsel ist eine An-, Ab- oder Ummeldung
innerhalb von acht Tagen erforderlich.
- Bei einem Wohnsitzwechsel in das Ausland ist eine Abmeldung erforderlich.

Auskunftssperren

Nach den Bestimmungen des Hessischen Meldegesetzes (HMG) können Meldepflichtige auf Antrag folgende Auskunftssperren für ihre Person im Melderegister speichern lassen:

- Adressbuchvorlage
- Alters- und Ehejubiläumsdaten
- Totale Auskunftssperre nur bei Gefahr für Leben und Gesundheit, Freiheit usw., das Vorliegen von Tatsachen muss glaubhaft gemacht werden
- Parteien und Wählergruppen
- Öffentlich- rechtlichen Religionsgesellschaft, der man nicht selbst, aber ein Familienmitglied angehört

Sie können die Auskunftssperren schriftlich beim Bürgerbüro beantragen.




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