Stadt Bad Soden am Taunus

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Schwerbehindertenausweis

Abteilung für Kinder, Jugend, Senioren und Soziales
Paulinenschlößchen,
Kronberger Straße 1
Abteilungsleitung: Wolfgang Jäckel
Telefon: 06196 / 2 08 - 230
Telefax: 06196 / 2 08 - 888
e-mail: wolfgang.jaeckel@stadt-bad-soden.de

Sachbearbeitung:
Claudia Pooth, Telefon: 06196 / 2 08 - 231
e-mail: claudia.pooth@stadt-bad-soden.de
Steffen Kremer, Telefon: 06196 / 2 08 - 233
e-mail: steffen.kremer@stadt-bad-soden.de
 
Benötigte Unterlagen:

Schwer erkrankte oder schwerbehinderte Menschen können beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Wiesbaden einen Antrag nach § 69 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) stellen. Sie erhalten dann einen Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt und gelten ab einem GdB von mindestens 50 als schwerbehindert im Sinne des SGB IX.

Der erforderliche Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht – Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – kann auf der Homepage der Stadt Bad Soden am Taunus heruntergeladen oder bei der Abteilung Kinder, Jugend, Senioren und Soziales abgeholt werden. Dort ist man gerne beim Ausfüllen der Antragsformulare und Zusammenstellen der erforderlichen Nachweise behilflich.

www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Hessen/Behinderung/Schwerbehindertenantrag.pdf
www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Hessen/Behinderung/aendantrag.pdf




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