Stadt Bad Soden am Taunus

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Wohnberechtigungsbescheinigung

Abteilung für Kinder, Jugend,
Senioren und Soziales
Paulinenschlößchen,
Kronberger Straße 1
Abteilungsleitung: Wolfgang Jäckel
Telefon: 06196 / 2 08 - 230
Telefax: 06196 / 2 08 - 888
e-mail: wolfgang.jaeckel@stadt-bad-soden.de

Sachbearbeitung:
Claudia Pooth, Telefon: 06196 / 2 08 - 231
e-mail: claudia.pooth@stadt-bad-soden.de

Steffen Kremer, Telefon: 06196 / 2 08 - 233
e-mail: steffen.kremer@stadt-bad-soden.de
 

Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) in Bad Soden am Taunus beziehen möchte, muss dem Vermieter einen in Hessen ausgestellten Wohnberechtigungsschein vorlegen bzw. bei Bezug übergeben.

Der Wohnberechtigungsschein ist eine Voraussetzung für den Bezug einer geförderten und gebundenen Sozialmietwohnung und bietet seinem Inhaber die Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages - er verleiht ihm aber keinen Anspruch zum Bezug einer solchen Wohnung.

Der Wohnberechtigungsschein zeigt den Vermietern unter anderem an, ob die Wohnungssuchenden mit ihren in der Bescheinigung aufgeführten Haushaltsangehörigen innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen und welche Wohnung der Größe nach bezogen werden darf.

Die Wohnungsberechtigungsbescheinigung gilt nur für jeweils das Bundesland, in dem sie ausgestellt wurde. Ein Wohnberechtigungsschein aus Bad Soden am Taunus gilt also im gesamten Bereich von Hessen. Der Wohnberechtigungsschein behält seine Gültigkeit für zwölf Monate.

Ablauf:
Den Antrag bitte bei der Abteilung 50 – Kinder, Jugend, Senioren und Soziales - unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks stellen. Eine persönliche Vorsprache ist zu empfehlen, da mit dem Antrag in der Regel begründende Unterlagen vorzulegen sind.

Unterlagen:
Als erforderliche Unterlagen kommen insbesondere in Betracht:

 Personalausweis / Ausweispapiere
 Aufenthaltsstatus (bei ausländischen Mitbürgern)
 Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten
 Schwerbehindertenausweis




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