Stadt Bad Soden am Taunus

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Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)

Seit über 40 Jahren schon hilft das Wohngeld einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter von selbst genutztem Wohnraum) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

Wie wird Wohngeld beantragt?

Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweisen kann. Die Antragsformulare sind erhältlich zum Download als PDF-Datei oder bei der Wohngeldbehörde in der folgenden städtischen Abteilung:

Abteilung Kinder, Jugend, Senioren und Soziales
Paulinenschlößchen,
Kronberger Straße 1
Abteilungsleitung: Wolfgang Jäckel
Telefon: 06196 / 2 08 - 230
Telefax: 06196 / 2 08 - 888
e-mail: wolfgang.jaeckel@stadt-bad-soden.de


Sachbearbeitung:

Birgit Albiez
Telefon: 06196 / 2 08 - 234
Telefax: 06196 / 2 08 - 888
e-mail: birgit.albiez@stadt-bad-soden.de

Steffen Kremer
Telefon: 06196 / 2 08 - 233
Telefax: 06196 / 2 08 - 888
email: steffen.kremer@stadt-bad-soden.de
 

Dort erhalten Bürger auch eine umfassende Beratung, sofern noch Fragen oder Zweifel bestehen. Zu beachten ist, dass Wohngeld grundsätzlich ab dem Ersten des Monats geleistet wird, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wohngeldantrag und den ergänzenden Anlagen sind folgende Unterlagen erforderlich:

• komplette Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
• Mietvertrag, letzte Mieterhöhungserklärung, Mietquittung des Antragsmonats, gegebenenfalls Mietbescheinigung des Vermieters
• bei einem Antrag auf Lastenzuschuss sind der Kaufvertrag, ein Grundbuchauszug sowie die Finanzierungsunterlagen vorzulegen.
Unter Umständen ist die Vorlage weiterer Nachweise wie z.B. gültigen Schwerbehindertenausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt, Nachweis über Pflegebedürftigkeit, Nachweis über Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflichten und Nachweis über erhöhte Werbungskosten erforderlich. Dies hängt jedoch von den Besonderheiten des Einzelfalles ab.

Wer erhält Wohngeld?


Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
• Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
• Höhe des Gesamteinkommens,
• Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.


Wichtige Ausnahme:

Seit dem 01. Januar 2005 haben Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz usw.) keinen Anspruch auf Wohngeld, sofern bei der Bemessung dieser Leistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.

Rechtliche Grundlagen

• » Wohngeldgesetz: Link zum Bundesrecht
www.bundesrecht.juris.de/wogg




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