Stadt Bad Soden am Taunus

Stadt Bad Soden am Taunus

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Wasserhärte in Bad Soden am Taunus
(Gültig ab 01.05.2007)

Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz sind Betreiber von Wasserversorgungsanlagen gehalten, einmal im Jahr Auskunft über die Härte des gelieferten Trinkwassers zu geben.

Es sind folgende Härtebereiche des Trinkwassers zu unterscheiden:

- Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH
- Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
- Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht. Die Härte des Trinkwassers hängt vom Gehalt an Magnesium- und Calciumverbindungen ab. Je höher dieser ist, desto härter ist das Trinkwasser. Magnesium und Calcium sind überwiegend als natürliche Bestandteile in Form von Salz im Boden vorhanden. Je nach geologischer Situation im Untergrund und Kohlesäuregehalt des durchfließenden Wassers ist der Anteil an gelösten Stoffen unterschiedlich.

Verbinden sich Magnesium und Calcium mit der im Trinkwasser gelösten Kohlensäure (CO2), entstehen Bikarbonate. Diese Verbindungen werden bei der Aufheizung des Wassers zerstört, da die Kohlensäure entweicht und calciumhaltige Anlagerungen entstehen. Dieser sogenannte Wasserstein lagert sich zuerst an der Stelle mit der höchsten Temperatur, also an der Heizwendel, ab. Wird nicht regelmäßig entkalkt, führt dies zu einem Wärmestau bzw. zu einer Beeinträchtigung der Wärmeübertragung und auf Dauer zur vorzeitigen Zerstörung des Warmwasserbereiters.

Die Stadt Bad Soden am Taunus ist in fünf Versorgungszonen eingeteilt:

1) Stadtteil Altenhain - Härtebereich hart,
pH-Wert 7,2 (Schwankungen von max. 0,4 Einheiten)
TOC: >1,5 mg/l


2) Hochzone Neuenhain - Schwankungen zwischen Härtebereich mittel (Wintermonate) und hart (übrige Monate) aufgrund unterschiedlicher Schüttungsmengen der Neuenhainer Schürfungen
pH-Wert 7,2 (Schwankungen von max. 0,4 Einheiten)
TOC: > 1,5 mg/l


Altenhainer Straße
Am Dachsbau
Am Haag
Am Mauerkopf
Am Pflanzengarten
Am Schnittelberg
Am Rehsteig
Am Waldfeld
Am Wolfspfad
Eichhornweg
Forststraße
Fuchshohl
Habichtsweg
Hasenpfad
Hauptstraße Nummern 89 - 115 außer Haus 96
Hipprichweg
Hirschpfad
Hubertushöhe
Hubertusstraße
Im Hopfengarten Nummern 2 - 10 und 13 - 39 a
Im Lauer
Königsteiner Straße zwischen Altenhainer Straße und Am Waldfeld linksseitig
Königsteiner Straße von Nummern 216-218 b, Nummern 222 und 224 rechtsseitig
Sophienruhe
Wilhelmsweg


3) Niederzone Neuenhain - Schwankungen zwischen Härtebereich mittel (Wintermonate) und hart (übrige Monate) aufgrund unterschiedlicher Schüttungsmengen der Neuenhainer Schürfungen
pH-Wert 7,2 (Schwankungen von max. 0,4 Einheiten)
TOC: > 1,5 mg/l

Ahornstraße
Akazienweg
Albert-Schweitzer-Straße
Am Hangelstein
Am Honigbirnbaum
Am Schellberg
Antonitergasse
Auf der Schlicht
Birkenstraße
Borngasse
Buchenweg
Drei-Linden-Straße
Eichenstraße
Elsa-Brandström-Straße
Erlenweg
Georg-Rückert-Straße
Haingrabenstraße
Hardtbergstraße
Hauptstraße mit Ausnahme Nummern 89 – 115, aber mit Haus Nummer 96
Herrnbaugasse
Herrngasse
Hundsgasse
Im Hainpfad
Im Hopfengarten Nummern 3 - 11 und 12 - 16
Im Weiber


Königsteiner Straße linksseitig zwischen Nummern 125 und 169
Königsteiner Straße rechtsseitig ab Uhlandweg bis Nummer 212
Kolpingstraße
Kronthaler Straße
Nach der Bleiche
Pfarrstraße
Pestalozziweg
Reifenberger Hof
Rother Weingartenweg
Rossertstraße
Sandwiese
Sauerbornweg
Schulstraße
Schwalbacher Straße
Soderwaldsweg
Taunusstraße
Ulmenstraße
Unterer Schellberg


4) Hochzone Bad Soden - Härtebereich hart,
pH-Wert 7,2 (Schwankungen von max. 0,4 Einheiten)
TOC: > 1,5 mg/l

Alteburgstraße
Alte Ziegelei
Am Carlusbaum
Am Eichwald zwischen Kronberger Straße und Auf der Weide
Am Hübenbusch
Am Schwimmbad
Amselweg zwischen Sperberstraße und Falkenstraße
Am Thermalbad zwischen Waldstraße und Kronberger Straße
Brucknerweg
Dachbergstraße zwischen Am Schwimmbad und verlängerte Egmontstraße
sowie Nummern 56 - 68 und 47 - 55
Drosselweg zwischen Sperberstraße und Falkenstraße
Eberhard-Preis-Weg
Eichendorffweg
Egmontstraße
Elsterweg zwischen Sperberstraße und Falkenstraße
Emser Weg
Falkenstraße
Freiligrathstraße
Gluckstraße Nummern 20, 20 b, 24
Goethestraße
Heinrich-Heine-Weg
Hessenweg
Hugo-Wolf-Weg
Kelkheimer Straße zwischen Am Schwimmbad und Sperberstraße
Königsteiner Straße zwischen Uhlandweg und Zum Quellenpark
Nummern 79-123 und 86-104
Kronberger Straße ab Am Thermalbad bis Heinrich-Heine-Weg,
Kliniken des Main-Taunus-Kreises
Lenaustraße
Lerchenweg zwischen Sperberstraße und Falkenstraße
Lessingstraße
Marburger Weg
Max-Reger-Weg
Meisenweg zwischen Sperberstraße und Falkenstraße

Mozartstraße Nummern 43 - 49, 50, 52
Nassaustraße
Niederhofheimer Straße zwischen Walter-Kollo-Straße und Zur Wilhelmshöhe
Oranienstraße
Parkstraße
Paulinenstraße
Paul-Reiss-Straße
Pfitzner Weg
Rilkeweg
Robert-Schumann-Weg
Robert-Stolz-Straße mit Ausnahme Nummern 13, 140
Schillerstraße
Schubertstraße zwischen Walter-Kollo-Straße und Am Hübenbusch
Sperberstraße zwischen Drosselweg und Kelkheimer Straße
Uhlandweg
Waldstraße
Walter-Kollo-Straße
Weilburger Straße
Wiesbadener Weg
Zellerweg
Zum Geisborn
Zur Wilhelmshöhe

5) Tiefzone Bad Soden - Härtebereich hart,
pH-Wert 7,2 (Schwankungen von max. 0,4 Einheiten)
TOC: > 1,5 mg/l

Adlerstraße
Alleestraße
Am Brunnenhof
Am Eichwald zwischen Auf der Weide und Spessartstraße
Am Höhlchen
Am Kleinen Hetzel
Amselweg zwischen Kelkheimer Straße und Sperberstraße
Am Thermalbad zwischen Kronberger Straße und Moltkestraße
An der Trinkhalle
Auf der Krautweide
Auf der Weide
Bahnweg
Beethovenstraße
Bismarckstraße
Bonnerstraße
Brahmsstraße
Brunnenstraße
Dachbergstraße zwischen Zum Quellenpark und Hausnummern 54 bzw. 45
Drosselweg zwischen Kelkheimer Straße und Sperberstraße
Carl-Maria-von-Weber-Straße
Carl-Orff-Weg
Clausstraße
Eifelstraße
Elsterweg zwischen Kelkheimer Straße und Sperberstraße
Enggasse
Fasanenweg
Feldbergstraße
Finkenweg
Fischbacher Weg
Flotowweg
Freiherr-vom-Stein-Straße

Friedrich-Uhde-Straße
Gluckstraße mit Ausnahme Nummern 20, 20 b, 24
Händelstraße
Hasselstraße
Heinrichstraße
Herzog-Adolf-Straße
Humperdinckweg
Hunsrückstraße
Kaiserstraße
Kaunweg
Kelkheimer Straße zwischen Niederhofheimer Straße und Am Schwimmbad
Kisselweg
Königsteiner Straße zwischen Zum Quellenpark von Nummer 77 bzw. 84 bis
Anfang Limesspange
Kronberger Straße zwischen Königsteiner Straße und Am Thermalbad
Künneckeweg
Jahnstraße
Johann-Strauß-Straße
Joseph-Haydn-Straße
Gartenstraße
Gluckstraße
Lahnweg
Leharweg
Lerchenweg zwischen Sperberstraße und Kelkheimer Straße
Lisztweg
Lorzingstraße
Margarethenstraße
Martin-Luther-Weg
Max-Baginski-Straße
Mendelssohn-Bartholdy-Straße
Millöckerweg
Moltkestraße
Mozartstraße mit Ausnahme Nummern 43 - 49, 50 und 52
Mühlweg
Münsterer Weg
Nachtigallenweg
Nicolaiweg
Niederhofheimer Straße zwischen Hasselstraße und Walter-Kollo-Straße
Odenwaldstraße
Offenbachweg
Prof.-Much-Straße
Richard-Wagner-Straße
Robert-Stolz-Straße Nummern 13, 140
Rhönstraße
Rohrwiesenweg
Rosenthalstraße
Salinenstraße
Schubertstraße zwischen Königsteiner Straße und Robert-Stolz-Straße
Sebastian-Kneipp-Straße
Silcherweg
Sperberstraße zwischen Niederhofheimer Straße und Drosselweg
Sulzbacher Straße
Talstraße
Wiesenweg
Zaunkönigweg
Zum Quellenpark

Feststellungen und Empfehlungen der Stadtwerke Bad Soden am Taunus zur Wasserbehandlung in der Hausinstallation (Wasserverbrauchsanlage) sowie von Werkstoffen für die Wasserverbrauchsanlage

Das von den Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Stadtwerke Bad Soden am Taunus an die Verbraucher abgegebene Trinkwasser entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie den Güteanforderungen der anerkannten Regeln der Technik. Das gelieferte Trinkwasser wird im Auftrag von den Stadtwerken Bad Soden am Taunus von einem akkreditierten Labor eingehend und regelmäßig untersucht und vom Kreisgesundheitsamt im Rahmen der staatlichen Gesundheitsaufsicht überwacht. Es bedarf für Trink- oder Kochzwecke keiner weiteren Behandlung. Somit ist eine Enthärtungsanlage beim einzelnen Verbraucher für den Kaltwasserverbrauch überflüssig. Im Warmwasserbereich können die Probleme minimiert werden, wenn die Temperaturen von ca. + 60 Grad Celsius nicht überschritten werden. Zur Vermeidung von Legionellen in der Wasserverbrauchsanlage wird eine zeitweise Erhöhung der Warmwasserzirkulation auf über + 65 Grad Celsius empfohlen.

Bei Waschmaschinen kann mit der richtigen Dosierung des Waschmittels meist eine Verkalkung der Heizstäbe verhindert werden. Hierbei sind besonders Baukastenwaschmittel mit separat zu dosierenden Enthärtern zu empfehlen. Die Wasch- und Reinigungsmittel müssen nach dem neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz biologisch abbaubar sein. Kleingeräte, wie Kaffeemaschinen, können mit Essig- oder Zitronensäure entkalkt werden.

Sofern der Einsatz einer Wasserenthärtungsanlage für sinnvoll erachtet wird, sollten folgende Anforderungen erfüllt werden:

- Sorgfältige und regelmäßige Wartung der Anlage (mindestens einmal im Jahr; Ionenaustauscher alle zwei Monate)

- Einbau durch ein qualifiziertes und eingetragenes Installationsunternehmen (Verzeichnis der eingetragenen Sanitärinstallationsunternehmen kann bei den Stadtwerken Bad Soden am Taunus angefordert werden).

- Begrenzung der Wassernachbehandlung möglichst auf den eigentlichen Verwendungszweck (beispielsweise nur auf die Warmwasserinstallation).

- Abstimmung der Trinkwasserbehandlungsanlage auf die vorliegende Wasserqualität; eine Rücksprache mit den Stadtwerken Bad Soden am Taunus wird empfohlen.

Zum Schutz der Wasserverbrauchsanlage oder zur Verbesserung der technischen Gebrauchseigenschaften kann eine Trinkwasserbehandlung sinnvoll sein. Für mechanische Filter, Enthärtungsanlagen, Dosiergeräte und Kalkschutzgeräte enthält das DVGW-Regelwerk Normen, die den sicheren Betrieb entsprechend den anerkannten Regeln der Technik gewährleisten. Auch der Verband der deutschen Hausrat- und Gebäudeversicherer empfiehlt, Geräte ohne genormte Bauteile bzw. DVGW- oder DIN-DVGW-Prüfzeichen nicht zu installieren.

Der weitere Text gibt einen Überblick über die Produktpalette der zur Verfügung stehenden Anlagentypen.


Mechanisch wirkende Filter

Der Eintrag von Partikeln in die Wasserverbrauchsanlage kann zu Funktions- oder hygienischen Beeinträchtigungen führen. Zum Schutz der Wasserverbrauchsanlage ist daher nach DIN 1988 bereits bei Neuinstallationen der Einbau eines mechanisch wirkenden Filters erforderlich.

Die Durchlassweiten der Filter müssen gemäß DIN EN 134443-1 zwischen 80 und 150 mm liegen.

Für diese Festlegung wurden sowohl Anforderungen des Korrossionsschutzes als auch hygienische Anforderungen berücksichtigt. Es wird unterschieden in Filter mit austauschbaren
Filtereinsätzen (nicht rückspülbare Filter) und rückspülbare Filter. Mechanisch wirkende Filter müssen aus hygienischen und betriebstechnischen Gründen regelmäßig gewartet werden. Rückspülbare Filter sind spätestens alle zwei Monate rückzuspülen, bei nicht rückspülbaren Filtern (Kerzenfiltern) ist nach spätestens sechs Monaten der Filter auszutauschen.


Enthärtungsanlagen (Kationenaustauscher)

Enthärtungsanlagen werden in der Wasserverbrauchsanlage zur Enthärtung bzw. Teilenthärtung des Trinkwassers eingesetzt. Eine Enthärtung kann in Versorgungsgebieten mit harten Wässern von Vorteil sein, wenn beim Betrieb von technischen Geräten und Installationen Störungen zu erwarten sind. Dies betrifft beispielsweise mögliche Inkrustierungen in Warmwasser-Installationen in Verbindung mit einem erhöhten Energieverbrauch, erhöhte Kalkausfällung an den Armaturen, den erhöhten Verbrauch von Waschmitteln und die Bildung von Kalkschlamm.

Bei der Enthärtung mit Ionenauschtauschern werden die im Trinkwasser enthaltenen Härtebildner Calcium- und Magnesiumionen gegen Natriumionen ausgetauscht. Dies geschieht mittels eines mit Natriumionen beladenenen Harzes. Bei diesen Anlagen wird über eine Verschneideeinrichtung das zunächst erzeugte, voll enthärtete Wasser mit einem Teilstrom harten Wassers auf die gewünschte Härte eingestellt. Die Enthärtung des Wassers um ein Grad dH benötigt pro Liter
8,2 mg Natriumionen, d. h. mit der Abnahme der Härtebildner wird gleichzeitig der Natriumgehalt im Trinkwasser erhöht. Für Natriumionen schreibt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 200 mg/l vor. Unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Natriumgehaltes darf das Trinkwasser daher nur bis zum Erreichen des oben genannten Grenzwertes für Natrium enthärtet werden.

Die technischen Anforderungen an Ionenaustauscher sind in der DIN 19636 festgelegt. Wesentliche Zielsetzungen sind hierbei die hygienische Sicherheit hinsichtlich der Verkeimung der Anlagen und die Minimierung des für die Regenerierung erforderlichen Salzverbrauches (Sparbesalzung). Die Verringerung der Wasserhärte ermöglicht einen geringeren Verbrauch an Wasch- und Spülmittel. Durch die Vermeidung von Kalkablagerungen verringert sich außerdem der Energieverbrauch.

Die Nachteile dieses Verfahrens:
Die konzentrierte Salzlösung gelangt in die Kanalisation und erhöht die Salzbelastung in den Gewässern. Die Geräte können auch unter bestimmten Bedingungen verkeimen; daher ist gemäß DIN 1988, Teil 8, A 12 die Anlage in einem Abstand von zwei Monaten zu überprüfen.

Enthärtungsanlagen sind bei Wässern des Härtebereiches weich und mittel nicht erforderlich.


Dosiergeräte

Die Dosierung von Chemikalien zum Trinkwasser kann nach einer Enthärtung oder als Korrossionsschutzmaßnahme bei Rostwasserbildung oder erhöhter Schwermetallabgabe innerhalb der Wasserverbrauchsanlage erforderlich sein.

Außerdem können Härtebildner durch Zusatz von phosphat- und silikathaltigen Mineralstoffen so stabilisiert werden, dass sie auch bei Erwärmung für einen gewissen Zeitraum in Lösung bleiben. Art- und Zusatzmenge der zugelassenen Dosiermittel sind in der im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11, Abs. 1 der Trinkwasserverordnung 2001 angegeben.


Die Nachteile dieses Verfahrens:
Die Wirksamkeit nimmt mit zunehmender Karbonathärte, Verweilzeit und Temperatur ab. Die Phosphat-Mengen sind für den einzelnen zwar gesundheitlich völlig unbedenklich, belasten in der Masse jedoch die Umwelt.


Membranfiltrationsanlagen

Nanofiltrationsanlagen können zur Teilenthärtung von Trinkwasser eingesetzt werden.

Auf Grund der Membraneigenschaften werden selektiv die Härtebildner und Sulfate aus dem Wasser mit hohem Wirkungsgrad durch Filtration entfernt. Die Verringerung der Wasserhärte erfolgt dabei bis in den Härtebereich weich. Neben der Verringerung der Wasserhärte sind bei Membranfiltrationsanlagen die Verbesserung der korrossionschemischen Eigenschaften des Trinkwassers und der chemikalienfreie Betrieb der Anlage zu nennen.

Die Prüfungen von Membranfiltrationsanlagen werden in Anlehnung an die DIN 19636 durchgeführt. Bei ihnen ist die Funktionstüchtigkeit und Eigensicherheit nachgewiesen.


Kalkschutzgeräte

Die Prüfungen auf Wirksamkeit und Gebrauchstauglichkeit von Kalkschutzgeräten erfolgt nach den DVGW-Arbeitsblättern W 510 und W 512 und wird durch das DVGW-Prüfzeichen belegt.

Kalkschutzgeräte können eingesetzt werden, um die Steinbildung im behandelten Wasser wirksam zu verringern. Im Gegensatz zur Enthärtung und Dosierung werden im Trinkwasser keine Hilfsstoffe (z. B. Regeneriersalz, Phosphate) zugesetzt oder Inhaltsstoffe entnommen. Das heißt, die Zusammensetzung des Trinkwassers bleibt bei Kalkschutzgeräten unverändert. Die derzeit am Markt vorhandenen Geräte arbeiten nach dem Prinzip der Impfkristallbildung. Die Schutzwirkung wird mittels vom Gerät erzeugter, mikroskopisch kleiner Impfkristalle erzielt. Diese besitzen eine sehr große Oberfläche und begünstigen dadurch die Anlagerung von Härtebildnern. Im so behandelten Wasser lagert sich Kalk bevorzugt auf den Impfkristallen und nicht an Heizwendeln, Rohrinnenwandungen oder anderen wasserberührten Flächen ab. Eine Enthärtung findet bei Kalkschutzgeräten nicht statt. Die Härtebildner werden mittels der Impfkristalle lediglich stabilisiert und verbleiben im Wasser.

Abschließend noch einige Hinweise zu der Verwendung von Werkstoffen in der Wasserverbrauchsanlage, die im Hinblick auf die häufigen Anfragen bei den Stadtwerken Bad Soden am Taunus wichtig erscheinen.


Auswahl der Werkstoffe

Werkstoffe, Bauteile und Apparate für die Wasserverbrauchsanlage müssen den einschlägigen Produktnormen und Regelwerken ( z. B. DIN, DVGW) entsprechen.

Bei der Auswahl von Werkstoffen und Verbindungstechniken sind örtliche Erfahrungen zu berücksichtigen, die gegebenenfalls bei den Stadtwerken Bad Soden am Taunus, in jedem Fall bei den ortsansässigen Installationsunternehmen oder beim Rohrhersteller vorhanden sind.

Eine hohe Bedeutung haben dabei die hygienischen Aspekte. Um die Anforderungen der Trinkwasserverordnung einzuhalten, ist bei der Planung darauf zu achten, dass unter üblichen Betriebsbedingungen der Wasserwechsel begünstigt wird (Dimensionierung, möglichst kurze Leitungswege). Der Betreiber seinerseits hat darauf zu achten, dass in Leitungsabschnitten nach längerer Stagnation ein Wasserwechsel sichergestellt ist, ehe Wasser für Trink- und Kochzwecke entnommen wird.

Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in einem Installationssystem immer Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen eingebaut sind. Dabei können einzelne Komponenten Einsatzbeschränkungen unterliegen. Daher ist in allen Fällen eine aktuelle Wasseranalyse bei den Stadtwerken Bad Soden am Taunus einzuholen (vergleiche auch DIN 1988-7).

Besagen örtliche Erfahrungen, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung nicht überschritten werden, kann ein Werkstoff auch außerhalb der im Folgenden genannten Einsatzbereiche nach DIN 50930-6 eingesetzt werden.

Die Vermeidung von Schäden an Komponenten der Wasserverbrauchsanlage ist nicht Gegenstand dieser Betrachtung.



Metallene Werkstoffe

Schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe

Eine Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit im Hinblick auf seine Eigenschaften als einwandfreies Lebensmittel wird als vertretbar angesehen, wenn die Zusammensetzung des Zinküberzuges auf dem Rohr bzw. die Legierungszusammensetzung des Verbinders die in DIN 50930-6 aufgeführten Werte nicht überschreitet, was durch das DVGW-Prüfzeichen dokumentiert wird. Von der Verwendung schmelztauchverzinkter Eisenstoffe im Warmwasserbereich wird abgeraten.


Kupfer

Eine Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit im Hinblick auf seine Eigenschaften als einwandfreies Lebensmittel wird als vertretbar angesehen, wenn das Trinkwasser über die Anforderungen der Trinkwasserverordnung hinaus eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

- Der pH-Wert liegt bei pH 7,4 oder höher
oder wenn
- bei pH-Werten zwischen 7,0 und < pH 7,4 der TOC-Wert 1,5 mg/l (g/m³) nicht überschreitet.

Anmerkung: TOC - Gesamtmenge an organischem Kohlenwasserstoff.

Aufgrund der in den fünf Versorgungsbereichen der Stadt Bad Soden am Taunus gemessenen TOC-Werten kann der Einsatz des Werkstoffes Kupfer in Bad Soden am Taunus nicht empfohlen werden.


Kupferlegierungen

Eine Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit im Hinblick auf seine Eigenschaften als einwandfreies Lebensmittel wird als vertretbar angesehen, wenn das Trinkwasser der Trinkwasserverordnung und die Legierungszusammensetzung den Anforderungen der DIN 50930-6 entspricht.


Nicht rostende Stähle und innenverzinktes Kupfer

Im Trinkwasser gibt es für diese Werkstoffe keine Einsatzbeschränkungen.



Nickelüberzüge für Rohrverbinder

Nickelüberzüge sind für trinkwasserberührte Flächen nicht geeignet, weil der Grenzwert für Nickel gemäß Trinkwasserverordnung auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht eingehalten werden kann.


Bleileitungen

Komponenten und Rohre aus Blei sind für die Wasserverbrauchsanlage ausnahmslos ungeeignet, da Gesundheitsrisiken bei jeder Wasserbeschaffenheit gegeben sind. Noch vorhandene Bleileitungen sollten umgehend ersetzt werden.


Kunststoffe

Rohre und Installationssysteme aus Kunststoff müssen den einschlägigen DIN-Normen und DVGW-Arbeitsblättern entsprechen. Im Übrigen gibt es für diese Werkstoffe keine weiteren Einsatzbeschränkungen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass in derartigen Systemen Bauteile aus metallischen Werkstoffen vorhanden sein können, die Einsatzbeschränkungen unterliegen.




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