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Gemeindewahlen
Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus fällt, wie auch die Wahl zum Kreistag des Main-Taunus-Kreises, unter den Begriff der allgemeinen Kommunalwahlen. Hierbei handelt es sich jeweils um rechtlich selbstständige Wahlen, auch wenn sie regelmäßig an einem Tag durchgeführt werden.
Mit der Gemeindewahl am 18.03.2001 wurde den Wählern in Hessen erstmals die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens eingeräumt. Das bisherige Wahlrecht sah vor, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit starren Listen gewählt werden. Dabei hatten die Wähler nur eine Stimme, die sie einer der zur Wahl angetretenen Parteien oder Wählergruppen geben konnten. Eine Möglichkeit, die Reihenfolge der Bewerber auf der gewählten Liste zu verändern, bestand nicht.
Seit dem 18.03.2001 können die Wähler so viele Stimmen abgeben wie Sitze zu vergeben sind. Dies sind bei der Gemeindewahl 37 Stimmen. Hierbei können Sie jedem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren) und dadurch die Reihenfolge der Bewerber auf dem favorisierten Wahlvorschlag beeinflussen. Die Wähler müssen sich zudem nicht mehr für eine Partei oder Wählergruppe entscheiden, sondern können ihre Stimmen Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (panaschieren). Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag in unveränderter Reihenfolge zu wählen.
Eine Wahlperiode dauert fünf Jahre, so dass die nächste Gemeindewahl im Jahr 2016 stattfinden wird.
Wahl zum Stadtparlament 2011
Wahl zum Stadtparlament 2006
Wahl zum Stadtparlament 2001
Wahl zum Stadtparlament 1997
Wahl zum Stadtparlament 1993
Wahl zum Stadtparlament 1989
Wahl zum Stadtparlament 1985
Wahl zum Stadtparlament 1981
Wahl zum Stadtparlament 1977
Vorhersage für Donnerstag: Heute verbirgt sich die Sonne meist hinter dichten Wolken. Am frühen Nachmittag fällt zudem etwas Schnee. Die Temperaturen klettern bis zum Nachmittag auf Werte um -4 Grad...